Informationspflicht Batteriegesetz

Batterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien verpflichtet.

Als Verbraucher können Sie Ihre alten Batterien bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien der betreffenden Art verkauft werden. Als Verbraucher können Sie im Versandhandel Ihre Batterien unentgeltlich zurückgeben. Falls Sie von der zuletzt genannten Methode Gebrauch machen wollen, schicken Sie Ihre alten Batterien bitte ausreichend frankiert an unsere Adresse.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd)  Cadmium, (Hg) Quecksilber. Weitere detaillierte Hinweise erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft).

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