Informationspflicht Batteriegesetz
Batterien dürfen nicht über den normalen
Hausmüll entsorgt werden. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich zur Rückgabe
verbrauchter Batterien verpflichtet.
Als Verbraucher können Sie Ihre alten
Batterien bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall
dort abgeben, wo Batterien der betreffenden Art verkauft werden. Als
Verbraucher können Sie im Versandhandel Ihre Batterien unentgeltlich
zurückgeben. Falls Sie von der zuletzt genannten Methode Gebrauch machen
wollen, schicken Sie Ihre alten Batterien bitte ausreichend frankiert an unsere
Adresse.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem
Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren
befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische
Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei,
(Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber. Weitere detaillierte Hinweise erhalten
Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft).